Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Annahme eines Angebots oder die mündliche/schriftliche Auftragserteilung bedeutet die Anerkennung folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Deine Aufträge führe ich zu den folgenden Bedingungen aus. Abweichende Regelungen müssen schriftlich festgehalten werden. Es gilt Deutsches Recht als vereinbart. Für meine Angebote und Leistungen sind ausschließlich die hier aufgeführten Bedingungen maßgebend.

1.2 Allgemeine Bedingungen des Vertragspartners werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von mir schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme meiner Leistung gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

2.1 Alle Texte und Konzepte der Texterin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.2 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3. LEISTUNGSUMFANG & VERGÜTUNG

3.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dabei gilt grundsätzlich eine (1) auf Verlangen des Auftraggebers auszuführende Autorenkorrektur bzw. eine (1) Überarbeitung des Textes als Bestandteil der Leistung und ist daher mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten.

3.2 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des von der Texterin schriftlich oder mündlich abgegebenen Angebotes. Die Vergütungen sind Nettobeträge. Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

3.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang oder anderem Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, zum Beispiel als slogans oder claims, so ist die Texterin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Texterin bleibt davon unberührt.

4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

4.1 Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Texterin ist berechtigt, bis zu 20 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

4.2 Sollte die Abnahme durch den Auftraggeber aus nicht zu vertretenden Gründen länger als max. 4 Wochen nach Bereitstellung bzw. Fertigstellung des Projektes zur Abnahme verzögert werden, gilt das Projekt als durch den Kunden abgenommen. Die Rechnungslegung erfolgt dann entsprechend der Kalkulation.

5. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

5.1 Sonderleistungen wie etwa die zweite (2) und jede weitere Autorenkorrektur bzw. die zweite (2.) und jede weitere Überarbeitung oder Änderung von Texten und Konzepten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

5.2 Die Texterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Texterin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Texterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

6.3. Die Texterin ist berechtigt, ihre Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.

7. HAFTUNG UND ABNAHME

7.1 Die Texterin verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. haftet die Texterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Die Texterin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Die Texterin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

7.4 Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Texterin geltend zu machen und ihr eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS

9.1 Voraussetzung für die termingerechte Umsetzung des Angebotes ist die zeitgerechte Bereitstellung aller Basisdaten, insbesondere der benötigten Texte, Bilder und ggf. weiteren Materials und Informationen frei von Rechten Dritter, sowie die Zugangsdaten zu den technischen Systemen falls benötigt sowie von eventuell notwendigen Teilabnahmen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Texterin.

10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Weinheim, den 22. Mai 2023